Reitunterricht/AGB

Reitunterricht

Auf unseren Pferden können unsere Feriengäste Reitunterricht bekommen. Bitte sprechen Sie hierfür Termine mit uns ab.

Reitunterricht findet  in kleinen Gruppen statt.

Bitte teilen Sie uns bereits bei der Buchung einer Ferienwohnung mit, daß Sie oder ihre Kinder gerne Reitunterricht nehmen möchten, damit wir das einplanen können. Ohne vorherige Absprache ist kein Reitunterricht  möglich.

Quarter Horse

Preise für Gruppenunterricht (ca.45 min.) pro Person 

für Kinder und Jugendliche bis 13 Jahren                                       25,-€

für  Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene                          35,-€

Preise für Einzelunterricht (ca.30 / 60 min.)

für Kinder und Jugendliche bis 13 Jahren                                       25,-€ / 40,-€

für  Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene                          35,-€ / 60,-€

Preise für Ausritte pro Stunde

für Kinder und Jugendliche bis 13 Jahren                                       25,-€

für  Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene                          35,-€

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienhofes

Jeder, der Leistungen der Reitschule in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:

  • 1 Allgemeines
  1. Das Reiten und der Umgang mit Pferden geschehen auf eigene Gefahr.
  • Im Umgang mit den Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Größe und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken. Die Tiere reagieren auf äußere Reize, ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde ist daher unentbehrlich.
  • Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
  1. Bitte beachten Sie daher folgendes:
  • Verhalten Sie sich ruhig und achten Sie darauf, die Pferde nicht zu verängstigen oder unruhig zu machen.
  • Nähern Sie sich dem Pferd nie direkt von hinten.
  • Setzen Sie sich oder einen anderen nicht ohne Erlaubnis auf ein Pferd.
  • Füttern Sie ein Pferd nur mit Erlaubnis des/-r Besitzers/-in, füttern Sie ein Pferd nur mit der flachen Hand.
  • Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers oder der Reitlehrerin verboten. Die Anwesenheit auf dem Hof bedarf der Erlaubnis des Besitzers oder der Reitlehrerin.
  • Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
  • Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Reitschule, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohnern des Anwesens geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Den Anweisungen des Besitzers des Hofs, der Reitlehrerin oder deren Gehilfen/-innen sind unbedingt Folge zu Leisten.
  • Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters.
  • Vor und nach dem Ritt wird die Ausrüstung von den Reitern auf Mängel überprüft, auch ob das Pferd alle Eisen auf den Hufen hat und in gutem Zustand ist. Falls Sie Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an die Reitlehrerin!
  • Die Stallgasse und der Hof sind sauber zu halten und müssen gefegt werden.

Mit Vertragsabschluss erklärt der/die Reiter/-in (und/oder dessen Erziehungsberechtigte), die Risiken zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten. Der Vertragsabschluss entsteht durch die Inanspruchnahme des Reitunterrichtes, eine schriftliche Form ist nicht erforderlich

Der/die Reiter/-in bzw. der oder die Erziehungsberechtigte/-r ist selbst dafür verantwortlich, sich bzw. ihre/seine Kinder ausreichend und angemessen zu schützen.

4 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Bei den Schulpferden handelt es sich um Nutztiere. Es gilt daher der gesetzliche Haftungsausschluss für Schäden, die von dem Reitpferd verursacht werden.

Außerdem gilt ein Haftungsausschluss auch für Schäden, die nicht von dem Pferd verursacht sind. Die Haftung des Reitlehrers wird – soweit gesetzlich möglich – auf Vorsatz beschränkt.

Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftungen wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.

Schadensersatzanspruch der Reitschule

Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder Geschädigten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Benz, den 25.03.2022